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Perfekter Service - auch ohne Geschenke!

Keine Geschenke bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln?
Anfang Juni 2019 hat der Bundesgerichtshof festgestellt, daß im Rahmen der Rezepteinlösung für verschreibungspflichtige (preisgebundene) Arzneimittel keine "Geschenke" in Form von Taschentüchern, Bonbons oder Kugelschreibern usw. mehr mitgegeben werden dürfen. Damit soll sichergestellt werden, daß die Arzneimittelabgabe und -beratung in allen Apotheken ohne Wettbewerb durch kostenlose Zugaben möglich ist.
Wir finden die Entscheidung richtig - die Wahl der Apotheke hängt nun wirklich nur noch von der Qualität der Beratung zur Einnahme, Anwendung und zur Verträglichkeit mit anderen Medikamenten ab.

Übrigens: für nicht verschreibungspflichtige (nicht preisgebundene) Präparate gilt diese Neuregelung nicht!

Fragen Sie uns bei Ihrem nächsten Apothekenbesuch nach unserer Medikationsanalyse, die wir als ATHINA-zertifizierte Apotheke allen Kunden als "Sicherheitsgurt für die Arzneimittel" anbieten!

Ein Kollege aus Berlin hat einen kurzen Videoclip zum Thema "Bundesgerichtsurteil" veröffentlicht, es lohnt sich, ihn kurz anzuschauen...

 

 

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